Begleitung durch die Schwangerschaft – Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
Regelmässige Untersuchungen der werdenden Mutter im Rahmen des Mutter-Kind-Passes gewährleisten mit der Ultraschalldiagnostik eine umfassende Betreuung. Für Pränatal-Diagnostik wie das First – Trimester – Screening in der 11+0-13+6 Schwangerschaftswoche und das Organscreening in der 19. bis zur 23. Schwangerschaftswoche empfehle ich gerne entsprechende Spezialisten.
Mutterkindpass-Untersuchungen:
1. Mutterkindpass-Untersuchung bis zur 16. SSW
2. Mutterkindpass-Untersuchung 18.–22. SSW
3. Mutterkindpass-Untersuchung 25.–28. SSW
4. Mutterkindpass-Untersuchung 30.–34. SSW
5. Mutterkindpass-Untersuchung 35.–38. SSW
Utraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft
1. Mutterkindpass-Untersuchung bis zur 16. SSW
Im Rahmen der 1. Mutterkindpass-Untersuchung erfolgt eine gynäkologische Untersuchung. Mithilfe einer Ultraschalluntersuchung zwischen der 8. und der 12. SSW wird festgestellt ob sich die befruchtete Eizelle richtig in der Gebärmutterhöhle eingenistet hat und der voraussichtliche Geburtstermin wird festgelegt. Weiters steht eine Blutuntersuchung am Programm. Sie beinhaltet die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, ein Blutbild, die Bestimmung der Rötelantikörper, eine Lues-, HIV- und Toxoplasmose-Testung. Bei jeder MKP Untersuchung werden mütterl. Gewicht, der Blutdruck und Harn kontrolliert und dokumentiert.
Das Ersttrimenon-Screening (10+0-13+6 SSW) wird dann vom Spezialisten durchgeführt.
2. Mutterkindpass-Untersuchung 18.–22. SSW:
Die zweite Untersuchung umfasst eine gynäkologische Untersuchung und eine interne Untersuchung, um mögliche bisher unerkannte Vorerkrankungen der Mutter festzustellen, die ein Risiko für die Schwangerschaft darstellen können. Die Interne Untersuchung wird von HA durchgeführt und sollte vor dem Termin bei uns erfolgen.
Eine Ultraschalluntersuchung soll das kindliche Wachstum kontrollieren.
Das Organ-Screening (19.-23. SSW) wird vom Spezialisten durchgeführt.
3. Mutterkindpass-Untersuchung 25.–28. SSW:
Neben der gynäkologischen Untersuchung sind eine Blutuntersuchung mit Blutbild-Hepatitis-Untersuchung (HbsAg-Bestimmung) vorgesehen.
Zusätzlich ist ein Blutzuckerbelastungstest =oGTT vorgesehen, um einen Schwangerschaftsdiabetes zu erkennen. Der oGTT wird im Labor Mustafa bzw beim HA durchgeführt. Eventuell erfolgt noch eine weitere Toxoplasmose-Kontrolluntersuchung.
4. Mutterkindpass-Untersuchung 30.–34. SSW:
Neuerlich wird eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt, um eventuelle Veränderungen am Muttermund oder Gebärmutterhals zu erkennen. Mithilfe einer Ultraschalluntersuchung wird das Wachstum des Kindes kontrolliert.
5. Mutterkindpass-Untersuchung 35.–38. SSW:
Zusätzlich zu den routinemäßigen Untersuchung von Harn, Gewicht und Blutdruck erfolgt eine weiterführende gynäkologische Untersuchung und ein vaginaler Abstrich zur Bestätigung bzw Ausschluß einer Infektion mit Streptokokken.
Utraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft:
Im Mutter-Kind-Pass sind nur drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
Die erste Ultraschalluntersuchung zwischen der 8. und 12. SSW dient der Beurteilung der Entwicklung des Kindes in den ersten Schwangerschaftswochen. Auch eine Mehrlingsschwangerschaft kann festgestellt werden.
Bei der Ultraschalluntersuchung zwischen der 18. und der 22. SSW werden die Herzaktion, die Fruchtwassermenge und der Plazentasitz überprüft.
Bei der Ultraschalluntersuchung zwischen der 30. und 34. SSW werden untersucht: Herzaktion, Wachstum, Plazentasitz, Lage des Kindes und Fruchtwassermenge.
Bitte beachten Sie, dass alle zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen sowie erweiterte Kontrollen wie z.B. Doppleruntersuchungen (Blutflussmessung, um das Wohlergehen und die Versorgung des Kindes zu beurteilen), Ersttrimenon-Screening und Organ-Screening KEINE Kassenleistungen sind und die Kosten nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.
Pränatal-Diagnostik:
Alle weiteren Informationen hierzu finden sie auf der Praenamed-Homepage!
Ordinationszeiten
Montag | 11:00–16:00 |
Dienstag | 13:00–18:00 |
Mittwoch | 07:30–11:30 |
Donnerstag | 08:30–11:30 |
Freitag | 07:30–10:30 |
Termine nur nach Vereinbarung
Bei Verhinderung bitte Termin mind. 48 Stunden vorher absagen (Mail, Telefon)
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